Meine Praxis für psychologische Beratung und Psychotherapie ist eine reine Privatpraxis und richtet sich v.a. an Privatpatienten und Selbstzahler. Für gesetzlich Versicherte gelten die unten genannten Bedingungen! Bitte beachten Sie, dass die Kosten für die Beratung / Psychotherapie bei mir, unabhängig von der Übernahme durch Ihrer Krankenversicherung, in voller Höhe zu begleichen sind.
Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte / Psychotherapeuten (GOÄ / GOP).
Private Krankenversicherungen übernehmen je nach von Ihnen abgeschlossenen Tarif die Kosten in unterschiedlichem Umfang für Psychotherapie. Bitte erkundigen Sie sich im voraus, ob und in welcher Form dies auf Ihr Versicherungsunternehmen zutrifft. Die Abrechnung mit ihrer Versicherung obliegt, wie sonst auch, Ihnen.
Da ich eine Privatpraxis betreibe übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Behandlung nur in seltenen Ausnahmen über das sogenannte "Kostenerstattungsverfahren". Hierzu ist es notwendig, sich vor Kontaktaufnahme mit mir zwingend mit Ihrer Kasse in Verbindung zu setzen und die Voraussetzungen zu klären. Bitte melden Sie sich mit Ihrem Therapieanliegen erst bei mir, wenn Ihnen die Zusage Ihrer Krankenkasse zur Übernahme der Kosten im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens vorliegt.
Psychologische Beratung ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, da es sich nicht um eine Heilbehandlung handelt, bzw. keine psychische Störung mit Krankheitswert behandelt wird. Daher müssen Sie für diese auch selber aufkommen. Freiberufler können die Kosten von der Steuer absetzen, es erfolgt keine Meldung an die Krankenkasse und die Behandlung kann ohne Wartezeit beginnen.
Last but not least agiere ich im Sinne einer Bestellpraxis, was bedeutet, dass ich für Sie einen vorher festgelegten Zeitraum, in der Regel 50 Minuten, für Sie reserviere. Bitte sagen Sie daher Ihre Termine mind. 48 Std. vorher ab, damit ich frei werdende Zeiträume anderweitig belegen kann.
Nicht rechtzeitig abgesagte Termine muss ich Ihnen in Form eines Ausfallhonorars in Rechnung stellen.